Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 302 ZPO
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Urteil vom 14. November 2000
VII R 85/99
1.
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Revision gegen ein Leistungsurteil
ist auch dann noch gegeben, wenn die klageweise geltend gemachte Leistung zum
Zwecke der Abwendung der Zwangsvollstreckung unter Vorbehalt des
Rechtsstandpunktes des Schuldners erbracht worden
ist.
2. Gegenforderungen
darf das HZA jedenfalls dann nicht gegen festgesetzte Ausfuhrerstattung
aufrechnen, wenn sie konstitutiv durch Bescheid festgesetzt werden und die
Vollziehung dieses Bescheides ausgesetzt worden
ist.
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