Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 240 ZPO
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Urteil vom 13. Mai 2009
XI R 63/07
Das FA ist berechtigt, in einem laufenden
Insolvenzverfahren einen Umsatzsteuerbescheid zu erlassen, in dem eine negative
Umsatzsteuer für einen Besteuerungszeitraum vor der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens festgesetzt wird, wenn sich daraus keine Zahllast
ergibt.
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Urteil vom 11. Oktober 2007
IV R 52/04
Für die von einem Kraftfahrzeug-Händler
übernommene Verpflichtung, an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen
verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit bzw. nach einer
Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis
zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür
vereinnahmten Entgelts auszuweisen. Diese Verbindlichkeit ist erst bei
Ausübung oder Verfall der Rückverkaufsoption auszubuchen.
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Beschluss vom
26. September 2006 X S 4/06
Wird
der durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
des Steuerschuldners unterbrochene Rechtsstreit über die
Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids vom Insolvenzverwalter
aufgenommen, so bestimmt sich der Wert des Streitgegenstands für das
weitere Verfahren ab Aufnahme des Rechtsstreits nach dem Betrag, der bei der
Verteilung der Insolvenzmasse für die noch unerfüllte Steuerforderung
zu erwarten ist.
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Urteil vom 6. Dezember 2005
VII R 31/04
Hat
im Fall von Zuwiderhandlungen im Versandverfahren Carnet TIR die
Zollbehörde des Mitgliedstaats, in dem die Zuwiderhandlung festgestellt
wurde, aufgrund falscher Tatsachenwürdigung angenommen, dass der Ort der
Zuwiderhandlung ungewiss sei, und hat sie deshalb die entstandenen
Eingangsabgaben in der irrigen Annahme ihrer Zuständigkeit erhoben, ist der
Abgabenbescheid gleichwohl nicht aufzuheben, wenn später der Ort der
Zuwiderhandlung als nachgewiesen angesehen wird. In diesem Fall findet ein
interner Ausgleich zwischen den Mitgliedstaaten
statt.
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Beschluss vom 27. Februar 2003
V B 131/01
1.
Zu einem Klageverfahren, in dem geltend gemacht wird, der Rechnungsaussteller
sei auch Lieferer gewesen, ist ein alternativ in Betracht kommender Lieferer
nicht notwendig
beizuladen.
2. Das
Verfahren über eine Beschwerde des Beigeladenen wird als
unselbständiges Nebenverfahren durch die Insolvenz des Klägers
unterbrochen.
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