Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 222 Abs. 1 ZPO
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Beschluss vom 7. August 2001 I
B 16/01
1.
Über eine Klage darf regelmäßig erst dann in der Sache
entschieden werden, wenn geklärt ist, dass alle Sachurteilsvoraussetzungen
vorliegen. Anderenfalls hat ein Prozessurteil zu
ergehen.
2. Der
selbständigen Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Steuerbescheides
steht die Rechtshängigkeit der Anfechtungsklage gegen diesen Bescheid
entgegen.
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Beschluss vom 28. September 2000
VI B 5/00
Wer
einen fristgebundenen Schriftsatz mittels Telefax einlegt, muss mit der
Übermittlung so rechtzeitig beginnen, dass diese unter gewöhnlichen
Umständen vor Fristablauf abgeschlossen ist.
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