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Erste Hilfe
- Rechtliche Grundlagen -
Keine oder nicht die gebotene Hilfe
- strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen
Hilfe nach besten Kräften
- keine negativen strafrechtlichen und zivilrechtliche Folgen
- selbst wenn Hilfe sich im Nachhinein als falsch erweist
Schaden bei Hilfeleistung
- Ersthelfer kann von Opfer, Unfallverursacher und gesetzlicher Unfallversicherung Schadensersatz erlangen.
Weiteres / Aktuelleres