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Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung kümmert sich in erster Linie um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Darüber hinaus sind bei den gesetzlichen Unfallversicherungen auch Ersthelfer im Rahmen ihres Einsatzes versichert.
Zuständig ist in Bayern die Bayerische Landesunfallkasse (München).
Leistungen im Versicherungsfall umfassen:
- Heilbehandlung,
- Pflege,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
- Geldleistungen (Verletztengeld),
- Renten bei Erwerbsminderung und
- Hinterbliebenenrenten bei Tod des Ersthelfers.