Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 42, § 44
§ 42
§ 42 Zweite BVO
-
Urteil vom 26. Februar 2002
IX R 75/00
1.
Wird unter wesentlichem Bauaufwand zusätzlicher Wohnraum geschaffen, der
mehreren Wohnungen zugute kommt, so handelt es sich auch um mehrere gesondert zu
beurteilende Objekte (Erweiterungen) i.S. des § 2 Abs. 2
EigZulG.
2. Die
Wohnung
und
ihre Erweiterung müssen zu eigenen Wohnzwecken i.S. von
§ 4 EigZulG genutzt werden, damit die Erweiterung gefördert
werden kann.
§ 44
§ 44 Zweite BVO
-
Urteil vom 26. Februar 2002
IX R 75/00
1.
Wird unter wesentlichem Bauaufwand zusätzlicher Wohnraum geschaffen, der
mehreren Wohnungen zugute kommt, so handelt es sich auch um mehrere gesondert zu
beurteilende Objekte (Erweiterungen) i.S. des § 2 Abs. 2
EigZulG.
2. Die
Wohnung
und
ihre Erweiterung müssen zu eigenen Wohnzwecken i.S. von
§ 4 EigZulG genutzt werden, damit die Erweiterung gefördert
werden kann.
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