Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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Art. 215 Abs. 1 ZK
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Urteil vom 6. Mai 2008
VII R 30/07
Werden Waren, die aus einem Drittland in einen
Mitgliedstaat der Gemeinschaft vorschriftswidrig verbracht wurden, in die
Bundesrepublik Deutschland weitertransportiert und hier entdeckt, gilt unter den
Voraussetzungen des Art. 215 Abs. 4 ZK nicht nur die Zollschuld,
sondern auch die Einfuhrumsatzsteuerschuld als in der Bundesrepublik Deutschland
entstanden.
Art. 215 Abs. 4 ZK
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Urteil vom 6. Mai 2008
VII R 30/07
Werden Waren, die aus einem Drittland in einen
Mitgliedstaat der Gemeinschaft vorschriftswidrig verbracht wurden, in die
Bundesrepublik Deutschland weitertransportiert und hier entdeckt, gilt unter den
Voraussetzungen des Art. 215 Abs. 4 ZK nicht nur die Zollschuld,
sondern auch die Einfuhrumsatzsteuerschuld als in der Bundesrepublik Deutschland
entstanden.
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