Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
Art. 378 Abs. 1 a.F. ZKDVO
-
Urteil vom 13. November 2001
VII R 88/00
1.
Art. 859 Nr. 6 ZKDVO, wonach das Nichtentstehen einer Zollschuld im
Falle einer Pflichtverletzung im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren
(Nichtwiedergestellung der Ware bei der Bestimmungsstelle) u.a. von dem Nachweis
abhängt, dass den Beteiligten bzw. seinen Erfüllungsgehilfen
(Warenführer) keine grobe Fahrlässigkeit trifft, ist gültig. Die
Vorschrift verletzt nicht höherrangiges
Gemeinschaftsrecht.
2.
Diese Zollvorschrift ist auch im Falle der Einfuhrumsatzsteuer
anzuwenden.
|