Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 1, § 16
§ 1
§ 1 Abs. 2 WoFG
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Urteil vom 14. Oktober 2003
IX R 60/02
Öffentliche
Fördermittel (Zuschüsse oder nicht rückzahlbare Darlehen), die
ein Bauherr zur Förderung von Mietwohnraum im Rahmen des sog. Dritten
Förderungswegs für Belegungs- und Mietpreisbindungen erhält, sind
als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung im Kalenderjahr des Zuflusses zu
versteuern.
§ 16
§ 16 Abs. 1 Nr. 3 WoFG
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Urteil vom 26. Februar 2002
IX R 75/00
1.
Wird unter wesentlichem Bauaufwand zusätzlicher Wohnraum geschaffen, der
mehreren Wohnungen zugute kommt, so handelt es sich auch um mehrere gesondert zu
beurteilende Objekte (Erweiterungen) i.S. des § 2 Abs. 2
EigZulG.
2. Die
Wohnung
und
ihre Erweiterung müssen zu eigenen Wohnzwecken i.S. von
§ 4 EigZulG genutzt werden, damit die Erweiterung gefördert
werden kann.
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