Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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Art. 33, Art. 34, Art. 37
Art. 33
Art. 33 WÜD
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Urteil vom 25. Juli 2007
III R 55/02
Ausländische Staatsangehörige, die vor
dem 1. April 1999 eine Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungs- und
technischen Personals oder des dienstlichen Hauspersonals einer Botschaft
aufgenommen haben und nicht im Besitz eines ausländerrechtlichen
Aufenthaltstitels sind, haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie einen vom
Auswärtigen Amt ausgestellten "gelben Ausweis" besitzen und hinsichtlich
der Sozialversicherungs- sowie der Einkommensteuerpflicht als ständig
ansässig behandelt worden sind.
Art. 34
Art. 34 WÜD
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Urteil vom 25. Juli 2007
III R 55/02
Ausländische Staatsangehörige, die vor
dem 1. April 1999 eine Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungs- und
technischen Personals oder des dienstlichen Hauspersonals einer Botschaft
aufgenommen haben und nicht im Besitz eines ausländerrechtlichen
Aufenthaltstitels sind, haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie einen vom
Auswärtigen Amt ausgestellten "gelben Ausweis" besitzen und hinsichtlich
der Sozialversicherungs- sowie der Einkommensteuerpflicht als ständig
ansässig behandelt worden sind.
Art. 37
Art. 37 WÜD
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Urteil vom 25. Juli 2007
III R 55/02
Ausländische Staatsangehörige, die vor
dem 1. April 1999 eine Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungs- und
technischen Personals oder des dienstlichen Hauspersonals einer Botschaft
aufgenommen haben und nicht im Besitz eines ausländerrechtlichen
Aufenthaltstitels sind, haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie einen vom
Auswärtigen Amt ausgestellten "gelben Ausweis" besitzen und hinsichtlich
der Sozialversicherungs- sowie der Einkommensteuerpflicht als ständig
ansässig behandelt worden sind.
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