Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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Art. 137
Art. 137
Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV
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Urteil vom 17. Mai 2006
II R 46/04
Bestellt
eine Kirchengemeinde einer kirchlichen Einrichtung mit karitativer Zielsetzung
ein Erbbaurecht an einem Grundstück mit aufstehendem Alten- und Pflegeheim
und hat diese Einrichtung den vereinbarten Erbbauzins so lange nicht zu zahlen,
wie sie den Heimbetrieb fortführt, liegt eine von der Grunderwerbsteuer
befreite Schenkung unter Lebenden vor.
Art. 137 Abs. 3 WRV
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Urteil vom 3. August 2005
I R 85/03
1.
Zur Begründung der Kirchensteuerpflicht durch Glaubensübertritt
(Konversion).
2. An
die Feststellungen des FG zu Bestand und Inhalt innerkirchlicher Bestimmungen
ist der BFH als Revisionsinstanz wie an eine Tatsachenfeststellung gebunden
(§ 155 FGO i.V.m. § 560 ZPO). Die Bindungswirkung
entfällt, soweit die erstinstanzlichen Feststellungen auf einem nur
kursorischen Überblick über die zu behandelnde Materie
beruhen.
Art. 137 Abs. 3 und 6 WRV
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Urteil vom 19. Oktober
2005 I R 76/04
Die
Einführung des besonderen Kirchgelds für Kirchenmitglieder, die in
glaubensverschiedener Ehe leben, zum 1. Januar 2001 nach dem
Kirchensteuergesetz Nordrhein-Westfalen, den einschlägigen
Kirchensteuerordnungen und dem Kirchensteuerbeschluss 2001 verstößt
nicht gegen Verfassungsrecht.
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