Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 28, § 58, § 61
§ 28
§ 28 Abs. 1 WPO
-
Urteil vom 17. Januar 2008
VI R 26/06
Obwohl die Anerkennung einer
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die
Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sind,
führt die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den
Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Der Arbeitgeber handelt nicht im überwiegend
eigenbetrieblichen Interesse.
§ 58
§ 58 Abs. 1 WPO
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Urteil vom 17. Januar 2008
VI R 26/06
Obwohl die Anerkennung einer
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die
Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sind,
führt die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den
Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Der Arbeitgeber handelt nicht im überwiegend
eigenbetrieblichen Interesse.
§ 61
§ 61 Abs. 1 WPO
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Urteil vom 17. Januar 2008
VI R 26/06
Obwohl die Anerkennung einer
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die
Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sind,
führt die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den
Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Der Arbeitgeber handelt nicht im überwiegend
eigenbetrieblichen Interesse.
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