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Art. 5c
Art. 5c
Art. 5c VO Nr. 804/68
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Urteil vom 6. März 2001
VII R 5/00
1.
Die Zuteilung einer SLOM-Referenzmenge ist nicht flächen-, sondern
betriebsgebunden.
2.
Für die wieder aufgenommene Milchproduktion genutzte Produktionseinheiten
können ohne Freisetzung der Referenzmenge auch innerhalb der Frist,
während welcher der SLOM-Betrieb nicht ohne Verlust der Referenzmenge
verkauft oder verpachtet werden könnte, aufgegeben werden, sofern dies zu
dem Zweck geschieht, die Milchproduktion mit Hilfe anderer Futterflächen
weiter zu betreiben. Voraussetzung ist, dass die ggf. neu hinzugepachteten
Betriebsflächen in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der
Aufgabe der bisher genutzten in den Milchbetrieb eingegliedert
werden.
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