Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Art. 7
Art. 7
Art. 7 Abs. 2 VO Nr. 3295/94
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Beschluss vom 18. November
2003 VII B 277/03
Bringt
jemand auf Grund einer mit einer Zollbehörde abgeschlossenen Vereinbarung
eine Bürgschaft bei, um nach Art. 7 Abs. 2 Satz 1
VO Nr. 3295/94 die Überlassung oder die Aufhebung der
Zurückhaltung von Waren zu erwirken, bei denen der Verdacht besteht, dass
sie ein Patent verletzen, so handelt es sich bei einer Klage, mit der die
Freigabe der Bürgschaft und Herausgabe der Bürgschaftsurkunde begehrt
wird, nicht um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, für die der
Finanzrechtsweg gegeben ist, sondern um eine bürgerlich-rechtliche
Streitigkeit.
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