Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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Art. 50, Art. 51
Art. 50
Art. 50 Abs. 2a VO Nr. 2848/98
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Urteil vom 18. April 2006
VII R 30/05
1.
Der verschuldensunabhängigen Sanktion in Art. 50 Abs. 2a
VO Nr. 2848/98 kommt kein strafrechtlicher Charakter zu. Sie ist auch
dann zu verhängen, wenn die unzutreffende Angabe der Tabakanbaufläche
auf der ungeprüften Übernahme der vom Verpächter zur
Verfügung gestellten Daten
beruht.
2. Die
Sanktionsregelung verstößt nicht gegen den auch im Gemeinschaftsrecht
zu beachtenden allgemeinen
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Art. 50 Abs. 2b VO Nr. 2848/98
-
Urteil vom 18. April 2006
VII R 30/05
1.
Der verschuldensunabhängigen Sanktion in Art. 50 Abs. 2a
VO Nr. 2848/98 kommt kein strafrechtlicher Charakter zu. Sie ist auch
dann zu verhängen, wenn die unzutreffende Angabe der Tabakanbaufläche
auf der ungeprüften Übernahme der vom Verpächter zur
Verfügung gestellten Daten
beruht.
2. Die
Sanktionsregelung verstößt nicht gegen den auch im Gemeinschaftsrecht
zu beachtenden allgemeinen
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Art. 51
Art. 51 Abs. 1 Satz 3 VO Nr. 2848/98
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Urteil vom 18. April 2006
VII R 30/05
1.
Der verschuldensunabhängigen Sanktion in Art. 50 Abs. 2a
VO Nr. 2848/98 kommt kein strafrechtlicher Charakter zu. Sie ist auch
dann zu verhängen, wenn die unzutreffende Angabe der Tabakanbaufläche
auf der ungeprüften Übernahme der vom Verpächter zur
Verfügung gestellten Daten
beruht.
2. Die
Sanktionsregelung verstößt nicht gegen den auch im Gemeinschaftsrecht
zu beachtenden allgemeinen
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
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