Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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Art. 2, Art. 13
Art. 2
Art. 2 Abs. 5 VO Nr. 2200/90
-
Urteil vom 12. Juli 2007
VII R 59/05
1. Es bestehen keine Zweifel an der
Gültigkeit der Antidumpingverordnungen (EWG) Nr. 2200/90 und (EG)
Nr. 2496/97 betreffend Einfuhren von Silicium-Metall mit Ursprung in der
Volksrepublik China.
2. Ein Wirtschaftsteilnehmer kann sich
bezüglich der Gültigkeit einer Antidumpingverordnung nicht darauf
berufen, dass deren Vorschriften gegen WTO-Übereinkommen (hier: den
WTO-Antidumpingkodex) verstoßen, wenn das Land, aus dem die gedumpten
Einfuhren stammen, nicht WTO-Mitglied ist.
Art. 13
Art. 13 Abs. 11 VO Nr. 2200/90
-
Urteil vom 12. Juli 2007
VII R 59/05
1. Es bestehen keine Zweifel an der
Gültigkeit der Antidumpingverordnungen (EWG) Nr. 2200/90 und (EG)
Nr. 2496/97 betreffend Einfuhren von Silicium-Metall mit Ursprung in der
Volksrepublik China.
2. Ein Wirtschaftsteilnehmer kann sich
bezüglich der Gültigkeit einer Antidumpingverordnung nicht darauf
berufen, dass deren Vorschriften gegen WTO-Übereinkommen (hier: den
WTO-Antidumpingkodex) verstoßen, wenn das Land, aus dem die gedumpten
Einfuhren stammen, nicht WTO-Mitglied ist.
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