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Art. 95
Art. 95
Art. 95 MilchAbgV MilchPrämV VO Nr. 1782/2003
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Beschluss vom 31. März 2009
VII R 44/07
1. Hat ein Erzeuger während eines
Zwölfmonatszeitraums Milch an eine Molkerei geliefert und dadurch von
seiner Referenzmenge Gebrauch gemacht, kann in demselben
Zwölfmonatszeitraum weder von ihm noch von einem anderen Erzeuger auf die
so ausgenutzte Referenzmenge Milch abgabenfrei geliefert werden. Die
Übertragung einer bereits ausgenutzten Referenzmenge kann das Recht zur
abgabenfreien Milchlieferung in dem betreffenden Zwölfmonatszeitraum nicht
wieder aufleben lassen.
2. Dem EuGH wird folgende Frage vorgelegt:
Ist das Gemeinschaftsrecht, insbesondere
Art. 5 Buchst. k VO Nr. 1788/2003 über die Erhebung
einer Abgabe im Milchsektor, dahin zu verstehen, dass die Referenzmenge eines
Erzeugers in dem Zwölfmonatszeitraum, in welchem ihm von einem anderen
Erzeuger eine Referenzmenge übertragen worden ist, nicht die Menge umfasst,
auf die während des betreffenden Zwölfmonatszeitraums von jenem
anderen Erzeuger bereits Milch geliefert worden ist?
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