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Art. 3
Art. 3
Art. 3 Abs. 2 Buchst. a VO Nr. 1495/80
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Beschluss vom 1. März 2001
VII R 42/99
1.
Ist Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1495/80
der Kommission vom 11. Juni 1980 zur Durchführung einiger Vorschriften
der Artikel 1, 3 und 8 der Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 des Rates über
den Zollwert der Waren (ABlEG Nr. L 154/14) i.d.F. der Verordnung
(EWG) Nr. 220/85 (ABlEG Nr. L 25/7) dahin gehend auszulegen,
dass Zinszahlungen getrennt von dem Warenpreis ausgewiesen sind, wenn im
maßgeblichen Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung der Zollstelle
lediglich die Rechnung über den Netto-Warenpreis vorliegt, aus der sich
--wie im Übrigen auch aus der Zollwertanmeldung-- weder ausdrücklich
noch konkludent entnehmen lässt, dass im Rahmen des zu bewertenden
Kaufgeschäfts auch Zinsen vom Käufer an den Verkäufer gezahlt
worden sind?
2. Falls
die Frage 1 zu verneinen ist: Gehören die Zinszahlungen dann zum Zollwert
der Waren?
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