Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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Art. 10
Art. 10
Art. 10 VO (EWG) Nr. 719/91
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Urteil vom 6. Dezember 2005
VII R 31/04
Hat
im Fall von Zuwiderhandlungen im Versandverfahren Carnet TIR die
Zollbehörde des Mitgliedstaats, in dem die Zuwiderhandlung festgestellt
wurde, aufgrund falscher Tatsachenwürdigung angenommen, dass der Ort der
Zuwiderhandlung ungewiss sei, und hat sie deshalb die entstandenen
Eingangsabgaben in der irrigen Annahme ihrer Zuständigkeit erhoben, ist der
Abgabenbescheid gleichwohl nicht aufzuheben, wenn später der Ort der
Zuwiderhandlung als nachgewiesen angesehen wird. In diesem Fall findet ein
interner Ausgleich zwischen den Mitgliedstaaten
statt.
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