Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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Art. 486, Art. 859
Art. 486
Art. 486 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 2454/93
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Urteil vom 30. März
2004 VII R 27/03
1.
Ein Anspruch auf nachträgliche Bestätigung des Ausgangs einer
Erstattungsware aus dem Gebiet der Gemeinschaft auf einem Duplikat der
Ausfuhranmeldung (Zusatzblatt) für Erstattungszwecke lässt sich
Art. 5 Abs. 5 VO (EG) Nr. 800/1999 nicht
entnehmen.
2. Ein
solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung von
Art. 486 Abs. 3 ZKDVO a.F. oder aus dem Anspruch auf
Auskunftserteilung nach Art. 11 ZK.
Art. 859
Art. 859 Nr. 6 VO (EWG) Nr. 2454/93
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Beschluss vom 17. Juli 2001
VII R 99/00
Ist
ein Entziehen der aus dem Zolllager wiederausgeführten Drittlandswaren mit
der Folge der Entstehung einer Zollschuld nach Art. 203 Abs. 1 VO
Nr. 2913/92 allein darin zu sehen, dass die zur Wiederausfuhr aus dem
Zollgebiet der Gemeinschaft bestimmten Waren nicht im unmittelbaren Anschluss an
ihre Entfernung aus dem Zolllager zum externen Versandverfahren abgefertigt
worden sind?
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