Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 25 UmwStG 1995
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Urteil vom 17. September
2003 I R 55/02
Eine
durch übertragende Umwandlung aus einer Personengesellschaft entstandene
Kapitalgesellschaft kann jedenfalls dann rückwirkend vom Beginn des
Wirtschaftsjahres an gewerbesteuerliche Organgesellschaft sein, wenn der
steuerliche Übertragungsstichtag gemäß § 20
Abs. 8 Satz 1 UmwStG 1995 auf den Beginn des Wirtschaftsjahres
zurückverlegt wird und die Eingliederungsvoraussetzungen gemäß
§ 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG 1999 i.V.m. § 14
Nr. 1 und 2 KStG 1999 tatsächlich bereits zu Beginn des
Wirtschaftsjahres erfüllt waren (gegen BMF-Schreiben vom 25. März
1998, BStBl I 1998, 268, Tz. Org. 05, Org. 13,
Org. 18).
§ 25 Satz 1 UmwStG 1995
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Urteil vom 19. Oktober 2005
I R 38/04
In
den Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine
Kapitalgesellschaft darf die Kapitalgesellschaft das übergegangene
Betriebsvermögen gemäß § 25 Satz 1 i.V.m.
§ 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995 mit seinem Buchwert oder mit
einem höheren Wert ansetzen (entgegen BMF-Schreiben vom 25. März
1998, BStBl I 1998, 268 Tz. 20.30).
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