Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 22 UmwStG
§ 22 UmwStG 1995
§ 22 Abs. 3 UmwStG 1995
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Urteil vom 17. September
2003 I R 97/02
Bei
der Verschmelzung einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft gegen
Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der übernehmenden Gesellschaft
handelt es sich auch nach Maßgabe des § 20 UmwStG 1995 um einen
tauschähnlichen und damit entgeltlichen Vorgang. Bei der Einbringung
anfallende Grunderwerbsteuer gehört bei der übernehmenden Gesellschaft
deshalb zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungsnebenkosten (Fortführung
des Senatsurteils vom 15. Oktober 1997 I R 22/96, BFHE 184, 435,
BStBl II 1998, 168; Bestätigung des BMF-Schreibens vom 25. März
1998, BStBl I 1998, 268 Tz. 20.01).
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