Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 17 UmwStG 1969
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Urteil vom 24. Oktober 2000 VIII
R 25/98
Wird
eine Betriebsaufspaltung dadurch beendet, dass die Betriebs-GmbH auf eine AG
verschmolzen und das Besitzunternehmen in die AG eingebracht wird, kann dieser
Vorgang gewinnneutral gestaltet werden, wenn das Besitzunternehmen nicht nur
wegen der Betriebsaufspaltung gewerblich tätig war. Andernfalls führt
die Verschmelzung zur Aufgabe des Gewerbebetriebs mit der Folge, dass dieser
nicht mehr zu Buchwerten in die AG eingebracht werden
kann.
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