Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 11 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995
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Urteil vom 3. August 2005
I R 62/04
Die
Buchwertfortführung nach § 11 Abs. 1 UmwStG 1995 in
Fällen der Spaltung von Unternehmen ist nach § 15 Abs. 3
Satz 4 UmwStG 1995 unwiderleglich in allen Fällen ausgeschlossen, in
denen die Anteile innerhalb von fünf Jahren nach dem steuerlichen
Übertragungsstichtag unter den weiteren Voraussetzungen dieser Regelung
veräußert werden.
§ 11 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 1995
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Urteil vom 5. Juni 2007
I R 97/06
Im Falle einer Verschmelzung darf die
übertragende Kapitalgesellschaft das übergehende Betriebsvermögen
gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 1995 mit seinem
Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen (entgegen BMF-Schreiben vom
25. März 1998, BStBl I 1998, 268 Tz. 03.01, 11.01).
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