Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 24 UmwG
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Urteil vom 28. Mai 2008
I R 98/06
Das Wahlrecht nach § 20 Abs. 2
UmwStG 1995 ist ausgeübt, wenn der Steuerpflichtige Steuererklärungen
und eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
entsprechende Steuerbilanz beim FA einreicht und vorbehaltlos erklärt, das
Wahlrecht in bestimmter Weise ausüben zu wollen. Eine Bindung an den
handelsbilanziellen Wertansatz des eingebrachten Betriebsvermögens besteht
nicht.
§ 24 UmwG 1995
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Urteil vom 19. Oktober 2005
I R 38/04
In
den Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine
Kapitalgesellschaft darf die Kapitalgesellschaft das übergegangene
Betriebsvermögen gemäß § 25 Satz 1 i.V.m.
§ 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995 mit seinem Buchwert oder mit
einem höheren Wert ansetzen (entgegen BMF-Schreiben vom 25. März
1998, BStBl I 1998, 268 Tz. 20.30).
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