Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 235 Abs. 1 UmwG 1995
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Urteil vom 4. April 2001 II R
57/98
Wird
eine GmbH mit Grundbesitz in eine GbR umgewandelt und nachfolgend ein
Grundstück auf eine mit der GbR gesellschafteridentische KG
übertragen, ist die Grunderwerbsteuerbegünstigung des § 6
Abs. 3 gemäß Abs. 4 Satz 1 GrEStG ausgeschlossen, wenn
die Gesellschafter der GbR ihre durch Umwandlung erlangten Anteile innerhalb von
fünf Jahren vor dem Erwerbsvorgang erhalten haben. Die Zeit ihrer
Beteiligung an der GmbH kann den Gesellschaftern nicht fiktiv als Beteiligung an
der GbR angerechnet werden; die Fünf-Jahres-Frist des § 6
Abs. 4 Satz 1 GrEStG beginnt erst mit Eintragung der Umwandlung in das
Handelsregister.
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