Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UmwG 1995
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Urteil vom 5. Juni 2007
I R 97/06
Im Falle einer Verschmelzung darf die
übertragende Kapitalgesellschaft das übergehende Betriebsvermögen
gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 1995 mit seinem
Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen (entgegen BMF-Schreiben vom
25. März 1998, BStBl I 1998, 268 Tz. 03.01, 11.01).
§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UmwG 1995
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Urteil vom 30. September 2003
III R 6/02
Nach
dem die formwechselnde Umwandlung bestimmenden Prinzip der rechtlichen und
wirtschaftlichen Identität des Rechtsträgers alter und neuer
Rechtsform und aufgrund der gewerberechtlichen Behandlung einer GmbH & Co.
KG wie eine Kapitalgesellschaft gilt die einer GmbH erteilte personenbezogene
Erlaubnis zur Ausübung eines Handwerks und deren Eintragung in die
Handwerksrolle nach dem Formwechsel in eine GmbH & Co. KG zulagenrechtlich
fort, auch wenn der Formwechsel und die etwaige Bestellung eines neuen
handwerklichen Betriebsleiters der zuständigen Handwerkskammer noch nicht
angezeigt und noch nicht in die Handwerksrolle eingetragen worden sind.
Dementsprechend kann die GmbH & Co. KG für von ihr bereits vor der
Eintragung angeschaffte Wirtschaftsgüter eine erhöhte
Investitionszulage beanspruchen.
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