Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 25 UStG 1993
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Urteil vom 15. Januar 2009
V R 9/06
1. Bei der Verpflegung von Hotelgästen
handelt es sich um eine Nebenleistung zur Übernachtung, die als Teil der
Gesamtleistung am Ort des Hotels nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG
steuerbar ist.
2. Die Leistung wird auch dann am Belegenheitsort
des Hotels ausgeführt, wenn es sich um Leistungen eines Reiseorganisators
gegenüber anderen Unternehmern handelt.
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Urteil vom 13. Juli 2006
V R 24/02
Ein
vom Reiseveranstalter obligatorisch angebotener Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung für die Kunden kann eine
selbständige steuerfreie Leistung neben der unter § 25 UStG 1993
fallenden Reiseleistung sein.
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Urteil vom 1. Juni 2006
V R
104/01(Nachfolgeentscheidung
zum EuGH-Urteil vom 13. Oktober 2005 C-200/04 iSt internationale Sprach-
und Studienreisen GmbH)
Die
Leistungen eines Unternehmers, der die Durchführung von
Sprachstudienaufenthalten im Ausland einschließlich Beförderung und
Betreuung im eigenen Namen anbietet, können als einheitliche Leistung unter
die Sonderregelung des § 25 UStG für Reiseleistungen fallen. Auf
den Zweck oder die Dauer des Auslandsaufenthalts der Teilnehmer kommt es
insoweit nicht
an.
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Urteil vom 2. März
2006 V R 35/04
1.
Veräußert eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GbR
einen PKW, dessen Erwerb sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und den sie
ihrem Unternehmen zugeordnet hatte, so ist diese Veräußerung --anders
als eine Entnahme-- steuerbar, auch wenn die GbR ausdrücklich erklärt,
diesen Umsatz nicht versteuern zu wollen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom
31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197, 372, BStBl II 2003,
813).
2. Die
Veräußerung des PKW unterliegt nicht der Differenzbesteuerung nach
§ 25a UStG, sondern ist nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu
besteuern.
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Beschluss vom
18. März 2004 V R 104/01
Dem
EuGH wird folgende Frage zur Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG
vorgelegt:
Gilt die
Sonderregelung für Reisebüros in Art. 26 der Richtlinie
77/388/EWG auch für Umsätze eines Veranstalters von sog.
"High-School-Programmen" und "College-Programmen" mit Auslandsaufenthalt von
drei bis zehn Monaten, die den Teilnehmern im eigenen Namen angeboten werden und
für deren Durchführung Leistungen anderer Steuerpflichtiger in
Anspruch genommen werden?
Art. 25 UStG 1999
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Beschluss vom 22. Januar 2004
V R 60/01
Dem
EuGH wird folgende Frage zur Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG
vorgelegt:
Darf der
Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes ein Grundstück, das er bisher
für Umsätze verwendet hat, die der Pauschalregelung für
landwirtschaftliche Erzeuger (Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG)
unterliegen, einer nach der normalen Mehrwertsteuerregelung steuerpflichtigen
Tätigkeit durch Verpachtung zuordnen und die Vorsteuer für einen auf
dem Grundstück errichteten Hähnchenmaststall
abziehen?
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