Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
§ 23 UStG 1991/1993
-
Urteil vom 6. Dezember 2001 V
R 43/00
1.
Veräußert ein Landwirt Waren in einem sog. Hofladen, so unterliegt
der (pauschalen) Umsatzbesteuerung nach Durchschnittssätzen nur die
Veräußerung selbsterzeugter landwirtschaftlicher Produkte sowie --in
begrenztem Umfang-- zugekaufter landwirtschaftlicher
Produkte.
2. Dagegen
ist die Veräußerung zugekaufter nicht betriebstypischer Produkte
(sog. Handelswaren) nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu
besteuern.
§ 23 UStG 1999
-
Urteil vom 23. Juli 2009
V R 66/07
1. Die Vorsteuerpauschalierung zum Zwecke der
Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens nach § 23 UStG i.V.m.
§ 70 UStDV für bestimmte Berufsgruppen erfordert, dass das FA den
Unternehmer leicht und eindeutig einer der in § 70 UStDV genannten
Berufsgruppe zuordnen kann.
2. Übersetzer sind keine "Schriftsteller" im
Sinne der Anlage zu den §§ 69 und 70 UStDV Abschn. A IV.
Nr. 5. Eine einzelfallorientierte Zuordnung von Übersetzern zu dieser
Berufsgruppe oder von Untergruppen der Übersetzer
(Literaturübersetzer, Fachübersetzer), je nach der
Übersetzungstiefe oder dem wissenschaftlichen Gehalt der Übersetzung,
widerspricht dem Vereinfachungszweck.
§ 23 Abs. 3 UStG
|