Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
§ 1
§ 1
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c UStG 1993/1999 (Fassung bis zum 31. März 1999)
-
Urteil vom 12. Februar 2009
V R 61/06
1. Eine Kommanditgesellschaft, die nachhaltig mit
der Absicht, Einnahmen zu erzielen, eine Pferdezucht betreibt, ist
umsatzsteuerrechtlich Unternehmer, auch wenn die Gewinnerzielungsabsicht
fehlt.
2. Der Betrieb einer Pferdezucht in
größerem Umfang mit erheblichen Umsätzen dient bei typisierender
Betrachtung nicht in vergleichbarer Weise wie die ausdrücklich in
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Gegenstände
(Jagd, Fischerei, Segel- oder Motorjacht) einer überdurchschnittlichen
Repräsentation, der Unterhaltung von Geschäftsfreunden, der
Freizeitgestaltung oder der sportlichen Betätigung.
3. Die Voraussetzungen eines sog.
Repräsentationseigenverbrauchs nach § 1 Abs. 1 Nr. 2
Satz 2 Buchst. c UStG in der bis zum 31. März 1999 geltenden
Fassung sowie des Vorsteuerabzugsverbots nach § 15 Abs. 1a
Nr. 1 UStG in der ab dem 1. April 1999 geltenden Fassung liegen in
einem derartigen Fall nicht vor.
|