Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 61 Abs. 1 UStDV 2005
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Beschluss vom 13. August 2008
XI R 19/08
Dem EuGH werden folgende Fragen zur
Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist der Begriff der "Unterschrift", der in dem
Muster lt. Anhang A der Richtlinie 79/1072/EWG zur Stellung eines Antrags
auf Vergütung der Umsatzsteuer gemäß Art. 3 Buchst. a
dieser Richtlinie verwendet wird, ein einheitlich auszulegender
gemeinschaftsrechtlicher Begriff?
2. Falls die Frage zu 1. bejaht wird:Ist der
Begriff der "Unterschrift" dahin zu verstehen, dass der Vergütungsantrag
zwingend von dem Steuerpflichtigen persönlich oder bei einer juristischen
Person von dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden muss, oder
genügt die Unterschrift eines Bevollmächtigten (z.B. eines
steuerlichen Vertreters oder Arbeitnehmers des Steuerpflichtigen)?
§ 61 Abs. 1 Satz 2 UStR 1988/1992 Abschn. 243 Abs. 5 UStDV 1980/1991/1993
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Urteil vom 23. Oktober
2003 V R 48/01
1.
Bei der in § 61 Abs. 1 Satz 2 UStDV 1980/1991/1993
bezeichneten Frist handelt es sich um eine nicht verlängerbare
Ausschlussfrist.
2.
Eine Verpflichtung zur rückwirkenden Verlängerung der Antragsfrist
nach § 61 Abs. 1 Satz 2 UStDV 1980/1991/1993 ergibt sich
auch nicht aus Abschn. 243 Abs. 5 Satz 1 UStR
1992.
§ 61 Abs. 3 UStDV 1991/1993
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Urteil vom 22. Oktober 2003
V R 103/01
Die
Würdigung durch das FG, eine Unternehmerbescheinigung i.S. des
§ 61 Abs. 3 UStDV sei nicht als Nachweis über die
Ansässigkeit als Steuerpflichtiger anzusehen, wenn die ausstellende
Behörde des betreffenden Mitgliedstaates nachträglich mitteilt, die
bezeichnete Person sei in der Vergangenheit zu Unrecht als Steuerpflichtige
beurteilt worden, bindet grundsätzlich das
Revisionsgericht.
§ 61 Abs. 3 UStDV 1993
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Urteil vom 18. Januar 2007
V R 22/05
Die
behördliche Bescheinigung, die ein im Ausland ansässiger Unternehmer
zur Vergütung von Vorsteuerbeträgen vorzulegen hat, muss zum einen den
Vergütungszeitraum abdecken und zum anderen die Aussage enthalten, dass der
Antragsteller Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts
ist.
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Urteil vom 18. Januar 2007
V R 23/05
Ein
im Ausland ansässiger Unternehmer, der die Vergütung von
Vorsteuerbeträgen beantragt, muss grundsätzlich bereits mit dem
Vergütungsantrag die zugrunde liegenden Rechnungen im Original
vorlegen.
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Urteil vom 22. Januar 2004
V R 71/01
Ein
Steuerpflichtiger, der eine von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte sog.
Unternehmerbescheinigung i.S. des § 61 Abs. 3 UStDV 1993 vorlegt,
ist nur dann nicht als in diesem Mitgliedstaat ansässig anzusehen, wenn
gewichtige Anhaltspunkte gegen die Richtigkeit der Bescheinigung
sprechen.
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