Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
§ 47 Abs. 1 UStDV
-
Urteil vom 16. Dezember 2008
VII R 17/08
Wird die Dauerfristverlängerung für die
Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen widerrufen und die Sondervorauszahlung auf
die Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum, für den die
Fristverlängerung gilt, angerechnet, ist der insoweit nicht verbrauchte
Betrag der Sondervorauszahlung nicht zu erstatten, sondern mit der Jahressteuer
zu verrechnen. Nur soweit die Sondervorauszahlung auch durch diese Verrechnung
nicht verbraucht ist, entsteht ein Erstattungsanspruch.
|