Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 30 UStDV 1993
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Urteil vom 18. Juli 2002
V R 89/01
Die
Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7
Buchst. d UStG 1993 hat nicht zur Voraussetzung, dass der Schausteller in
eigener Person von Ort zu Ort ziehend auf Jahrmärkten, Volksfesten,
Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen Schaustellungen,
Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten
erbringt; vielmehr reicht es aus, dass er diese Leistungen im eigenen Namen mit
Hilfe seiner Arbeitnehmer oder sonstiger Erfüllungsgehilfen an die Besucher
der Veranstaltungen ausführt.
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