Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 15, § 18
§ 15
§ 15 Abs. 1 und 8 StromStV
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Urteil vom 28. Oktober 2008
VII R 38/07
1. Im Rahmen der Gewährung einer
Energiesteuerbegünstigung steht den Hauptzollämtern bei der Einordnung
eines Unternehmens in die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen
Bundesamtes eine eigene Prüfungskompetenz zu. An eine von den
Statistikbehörden vorgenommene Einordnung sind sie nicht gebunden.
2. Ein Unternehmen, das Heil- und
Gewürzpflanzen wäscht, zerkleinert, trocknet, schneidet und
fraktioniert und diese Erzeugnisse ohne Aufmachung für den Einzelverkauf
ungemischt und undosiert an andere Unternehmen weiterverkauft, ist kein
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S. von § 25 Abs. 1
Nr. 5 Buchst. a MinöStG 1993, sondern betreibt einen
Großhandel mit Nahrungsmitteln.
§ 18
§ 18 Abs. 1 StromStV
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Urteil vom 24. Januar 2008
VII R 3/07
Fällt der Ablauf der Frist für die
Beantragung einer Steuervergütung mit dem Ablauf der Festsetzungsfrist
zusammen und wird ein entsprechender Antrag erst nach Ablauf der
Festsetzungsfrist und damit nach dem Erlöschen des Vergütungsanspruchs
gestellt, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110
Abs. 1 AO mit der Folge einer rückwirkenden Ablaufhemmung nach
§ 171 Abs. 3 AO nicht in Betracht.
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