Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 27 StGB
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Urteil vom 7. März
2006 X R 8/05
Gegen
den Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung kann ein
Haftungsbescheid nach § 71 AO 1977 ergehen, wenn wegen Aufteilung der
Steuerschuld nach §§ 268, 278 AO 1977 gegen diesen nicht als
Steuerschuldner vollstreckt werden kann.
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Urteil vom 21. Januar
2004 XI R 3/03
1.
Der Tatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist erfüllt, wenn der
Gehilfe dem Haupttäter, der sog. Schwarzgeschäfte tätigt, die Tat
dadurch erleichtert, dass dieser annehmen kann, auch in der Buchführung des
Gehilfen nicht in Erscheinung zu
treten.
2. Bei einer
vorsätzlichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist die Inanspruchnahme des
Gehilfen als Haftungsschuldner auch ohne nähere Darlegung der
Ermessenserwägungen als ermessensgerecht nach § 102 FGO
anzusehen; die Vorprägung der Ermessensentscheidung durch die Teilnahme an
der Steuerhinterziehung ist nicht nur für die Inanspruchnahme dem Grunde
nach, sondern auch für die Inanspruchnahme der Höhe nach
gegeben.
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Urteil vom 16. April 2002
IX R 40/00
Mittäter
oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist nicht, wer sich als Ehegatte
darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommensteuerklärung zu
unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige
Angaben über eigene Einkünfte macht.
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