Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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Art. 5, Art. 7
Art. 5
Art. 5 Schlussprotokoll zu den
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Urteil vom 4. Juni 2008
I R 62/06
Einkünfte aus typisch stillen Beteiligungen
werden nach Abschn. 11 Satz 2 des Schlussprotokolls zu den
Art. 5, 7 und 13 DBA-Luxemburg als Dividenden (Art. 13 DBA-Luxemburg)
behandelt. Unbeschadet dessen werden die Einkünfte einer in Deutschland
ansässigen GmbH aus der typisch stillen Beteiligung an einer Luxemburger
Kapitalgesellschaft nicht nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3
DBA-Luxemburg von der Bemessungsgrundlage für die deutsche Steuer
ausgenommen.
Art. 7
Art. 7 und 13 DBA-Luxemburg Abschn. 11 Satz 2 Schlussprotokoll zu den
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Urteil vom 4. Juni 2008
I R 62/06
Einkünfte aus typisch stillen Beteiligungen
werden nach Abschn. 11 Satz 2 des Schlussprotokolls zu den
Art. 5, 7 und 13 DBA-Luxemburg als Dividenden (Art. 13 DBA-Luxemburg)
behandelt. Unbeschadet dessen werden die Einkünfte einer in Deutschland
ansässigen GmbH aus der typisch stillen Beteiligung an einer Luxemburger
Kapitalgesellschaft nicht nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3
DBA-Luxemburg von der Bemessungsgrundlage für die deutsche Steuer
ausgenommen.
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