Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 1, § 3
§ 1
§ 1 SachBezV
-
Urteil vom 22. Mai 2002 VIII R
74/01
1.
Leistungen der Gasteltern für eine Au-pair-Tätigkeit des Kindes sind
Bezüge i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. Soweit diese
in freier Unterkunft und Verpflegung bestehen, sind sie nach der
Sachbezugsverordnung zu
bewerten.
2.
Anforderungen für erhöhten Lebensbedarf wegen einer auswärtigen
Unterbringung (Miete und Verpflegungsmehraufwendungen) des ledigen
Auszubildenden können nicht entsprechend R 43 Abs. 5 LStR 1999
unter dem Gesichtspunkt einer zeitlich beschränkten doppelten
Haushaltsführung als ausbildungsbedingter Mehrbedarf abgezogen
werden.
§ 3
§ 3 SachBezV
-
Urteil vom 22. Mai 2002 VIII R
74/01
1.
Leistungen der Gasteltern für eine Au-pair-Tätigkeit des Kindes sind
Bezüge i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. Soweit diese
in freier Unterkunft und Verpflegung bestehen, sind sie nach der
Sachbezugsverordnung zu
bewerten.
2.
Anforderungen für erhöhten Lebensbedarf wegen einer auswärtigen
Unterbringung (Miete und Verpflegungsmehraufwendungen) des ledigen
Auszubildenden können nicht entsprechend R 43 Abs. 5 LStR 1999
unter dem Gesichtspunkt einer zeitlich beschränkten doppelten
Haushaltsführung als ausbildungsbedingter Mehrbedarf abgezogen
werden.
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