Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 27, § 38, § 142, § 143, § 346
§ 27
§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGB III
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Urteil vom 21. Februar 2008
III R 79/03
Aus dem früheren Jugoslawien stammende,
geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber
pauschale Sozialversicherungsbeiträge abführt, haben keinen Anspruch
auf Kindergeld nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale
Sicherheit vom 12. Oktober 1968 (BGBl II 1969, 1438) i.d.F. des
Änderungsabkommens vom 30. September 1974 (BGBl II 1975, 390)
§ 38
§ 38 SGB III
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Urteil vom 19. Juni 2008
III R 66/05
Die Meldung eines ausbildungsuchenden
volljährigen Kindes bei der Ausbildungsvermittlung des Arbeitsamtes (jetzt:
Agentur für Arbeit) dient regelmäßig als Nachweis dafür,
dass es sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Die Meldung
wirkt jedoch nur drei Monate fort. Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Kind
erneut als Ausbildungsuchender melden, da sonst der Kindergeldanspruch
entfällt.
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Urteil vom 19. Juni 2008
III R 68/05
Die Meldung eines volljährigen, aber noch
nicht 21 Jahre alten Kindes als arbeitsuchend bei der Arbeitsvermittlung der
Agentur für Arbeit wirkt nur drei Monate fort. Nach Ablauf dieser Frist
muss sich das Kind erneut als Arbeitsuchender melden, da sonst der
Kindergeldanspruch entfällt.
§ 142
§ 142 Abs. 1 Nr. 4 SGB III
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Urteil vom 6. März 2003
XI R 31/01
Der Vorwegabzug von Vorsorgeaufwendungen ist nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a 1. Alternative EStG 1997 zu kürzen, wenn der Arbeitgeber für den Steuerpflichtigen zwar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführt, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld aber gemäß § 142 Abs. 1 Nr. 4 SGB III ruht.
§ 143
§ 143 Abs. 3 Satz 2 SGB III
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Urteil vom 15. November 2007
VI R 66/03
1. Leistet der Arbeitgeber aufgrund des
gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 115 SGB X eine
Lohnnachzahlung unmittelbar an die Arbeitsverwaltung, führt dies beim
Arbeitnehmer zum Zufluss von Arbeitslohn.
2. Unterliegt der Nachzahlungsbetrag sowohl der
Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG als auch dem
negativen Progressionsvorbehalt des § 32b EStG, so ist eine
integrierte Steuerberechnung nach dem Günstigkeitsprinzip vorzunehmen.
Danach sind die Ermäßigungsvorschriften in der Reihenfolge
anzuwenden, die zu einer geringeren Steuerbelastung führt, als dies bei
ausschließlicher Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts der Fall
wäre.
§ 346
§ 346 Abs. 1 SGB III
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Urteil vom 6. März 2003
XI R 31/01
Der Vorwegabzug von Vorsorgeaufwendungen ist nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a 1. Alternative EStG 1997 zu kürzen, wenn der Arbeitgeber für den Steuerpflichtigen zwar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführt, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld aber gemäß § 142 Abs. 1 Nr. 4 SGB III ruht.
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