Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 7, § 8, § 22
§ 7
§ 7 Abs. 1 SGB II
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Urteil vom 19. November 2008
III R 105/07
1. Eine Mitursächlichkeit der Behinderung
des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt
genügt für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 EStG. Aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt sich aber,
dass die Mitursächlichkeit erheblich sein muss.
2. Die Entscheidung, ob eine erhebliche
Mitursächlichkeit vorliegt, hat das FG im Rahmen einer Gesamtwürdigung
aller Umstände des Einzelfalles zu treffen, die vom BFH nur
eingeschränkt überprüfbar ist.
§ 8
§ 8 Abs. 1 SGB II
-
Urteil vom 19. November 2008
III R 105/07
1. Eine Mitursächlichkeit der Behinderung
des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt
genügt für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 EStG. Aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt sich aber,
dass die Mitursächlichkeit erheblich sein muss.
2. Die Entscheidung, ob eine erhebliche
Mitursächlichkeit vorliegt, hat das FG im Rahmen einer Gesamtwürdigung
aller Umstände des Einzelfalles zu treffen, die vom BFH nur
eingeschränkt überprüfbar ist.
§ 22
§ 22 SGB II
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Urteil vom 9. August 2007
VI R 10/06
1. Unterhält ein Alleinstehender, der am
Beschäftigungsort wohnt, an einem anderen Ort einen eigenen Hausstand,
besteht mit zunehmender Dauer besonderer Anlass zu prüfen, wo sich sein
Lebensmittelpunkt befindet.
2. Unterkunftskosten am Beschäftigungsort
sind notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
Satz 1 EStG, wenn sie den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am
Beschäftigungsort nicht überschreiten.
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