Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
§ 44, § 48, § 54
§ 44
§ 44 SGB I
-
Urteil vom 13. November 2007 VIII R
36/05
1. Von der Bundesversicherungsanstalt für
Angestellte im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen gezahlte Zinsen
gemäß § 44 Abs. 1 SGB I unterliegen der
Steuerpflicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
2. Dass mit der Zinszahlung Nachteile
ausgeglichen werden sollen, die der Berechtigte durch die verspätete
Zahlung der Sozialleistungen erleidet, steht dem nicht entgegen.
-
Urteil vom 20. April 2006
III R 64/04
Kindergeldnachzahlungen
sind nicht zu verzinsen.
§ 48
§ 48 Abs. 1 und Abs. 2 SGB I
-
Urteil vom 16. April 2002
VIII R 50/01
Das
Kindergeld, das zugunsten des Vaters einer Tochter, die eine Zweitausbildung
absolviert, festgesetzt ist, kann in analoger Anwendung des § 74
Abs. 1 Sätze 1 und 3 EStG an die Tochter ausgezahlt werden, wenn
der Vater tatsächlich keinen Unterhalt leistet und zivilrechtlich auch
nicht dazu verpflichtet ist.
§ 54
§ 54 SGB I
-
Urteil vom 31. Juli 2007
VII R 60/06
1. Eine Kapitallebensversicherung ist nicht
deshalb unpfändbar, weil dem Versicherungsnehmer nach den
Versicherungsbedingungen das Recht eingeräumt ist, statt einer
fälligen Kapitalleistung eine Versorgungsrente zu wählen.
2. Darf der Vollstreckungsschuldner wegen des
durch die Pfändung bewirkten relativen Verfügungsverbots keine
Verfügungen mehr vornehmen, die das Pfandrecht beeinträchtigen, so
kann er nach Pfändung der Kapitallebensversicherung Pfändungsschutz
nicht mehr durch Ausübung des Rentenwahlrechts herbeiführen. Die
Pfändung erfasst auch dieses Wahlrecht.
|