Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
Art. 1, Art. 2, Art. 3
Art. 1
Art. 1 Nr. 1 Richtlinie 86/560/EWG
-
Urteil vom 6. Dezember 2007
V R 61/05
1. Der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer
trägt die Feststellungslast dafür, dass der in der Rechnung einer GmbH
angegebene Sitz tatsächlich bestanden hat.
2. Es besteht eine Obliegenheit des
Leistungsempfängers, sich über die Richtigkeit der Angaben in der
Rechnung zu vergewissern.
3. Die Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug
berechtigende Rechnung sind für alle Unternehmer, unabhängig von der
Rechtsform, dieselben.
Art. 2
Art. 2 Richtlinie 86/560/EWG
-
Urteil vom 10. April 2003
V R 35/01
1.
Die Vergütung von Vorsteuerbeträgen setzt zunächst voraus, dass
dem Unternehmer abziehbare Vorsteuerbeträge berechnet worden
sind.
2.
§ 18 Abs. 9 Satz 6 UStG verstößt weder gegen das
DBA-Brasilien noch gegen das GG.
Art. 3
Art. 3 Richtlinie 86/560/EWG
-
Urteil vom 18. Januar 2007
V R 22/05
Die
behördliche Bescheinigung, die ein im Ausland ansässiger Unternehmer
zur Vergütung von Vorsteuerbeträgen vorzulegen hat, muss zum einen den
Vergütungszeitraum abdecken und zum anderen die Aussage enthalten, dass der
Antragsteller Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts
ist.
-
Urteil vom 18. Januar 2007
V R 23/05
Ein
im Ausland ansässiger Unternehmer, der die Vergütung von
Vorsteuerbeträgen beantragt, muss grundsätzlich bereits mit dem
Vergütungsantrag die zugrunde liegenden Rechnungen im Original
vorlegen.
|