Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
Art. 6
Art. 6
Art. 6 RL 92/84/EWG
-
Urteil vom 28. März
2006 VII R 38/04
1.
Die Besteuerung von aus Limonade und Bier hergestellten Biermischgetränken
(Radler) nach dem Stammwürzegehalt (Grad Plato) des Fertigerzeugnisses
verstößt weder gegen Gemeinschaftsrecht noch gegen Art. 3
Abs. 1 GG.
2.
Auch ein Verstoß des Art. 3 Abs. 1 der
Alkoholstrukturrichtlinie, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit
einräumt, Bier und Biermischgetränke nach dem Alkohohlgehalt oder nach
Grad Plato zu besteuern, gegen Art. 93, Art. 28 EG oder gegen den
allgemeinen Gleichheitssatz des Gemeinschaftsrechts liegt nicht
vor.
|