Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
|
Art. 2, Art. 16
Art. 2
Art. 2 Abs. 4 Buchst. b RL 2003/96/EG
-
Urteil vom 28. Oktober 2008
VII R 6/08
1. Das Absengen von Textilfasern mit einer durch
das Verbrennen von Erdgas erzeugten offenen Flamme stellt ein Verheizen des
Erdgases i.S. von § 2 Abs. 6 EnergieStG dar.
2. Gemeinschaftsrechtskonform ist § 51
Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG dahin auszulegen, dass
Energieerzeugnisse nur dann gleichzeitig zu Heizzwecken und zu anderen Zwecken
als als Heizstoff verwendet werden, wenn das Energieerzeugnis im Rahmen eines
industriellen Prozesses oder Verfahrens sowohl als Heizstoff als auch als Roh-,
Grund- oder Hilfsstoff eingesetzt wird.
Art. 16
Art. 16 Abs. 3 RL 2003/96/EG
-
Beschluss vom 14. April 2008
VII B 216/07
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die in
§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnergieStG getroffene
Regelung, mit der ab dem 1. Januar 2007 eine Mineralölsteuerentlastung
grundsätzlich nur noch für reine, mit anderen Kraftstoffen
unvermischte, Biokraftstoffe gewährt wird, mit den gemeinschaftsrechtlichen
Vorgaben in Einklang steht. Insbesondere verstößt die Besteuerung des
in Mischungen mit herkömmlichen Kraftstoffen enthaltenen
Biokraftstoffanteils nicht gegen die Biokraftstoffrichtlinie 2003/30/EG.
|