Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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§ 6
§ 6
§ 6 B Ziff. III ProdGewStatG
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Urteil vom 21. April 2009
VII R 24/07
Ein Unternehmen, dessen
Tätigkeitsschwerpunkt in der Beförderung von Erdgas in einem
rohrleitungsgebundenen Gastransportsystem mit mehreren Verdichterstationen durch
das deutsche Hoheitsgebiet liegt, ist kein Energieversorgungsunternehmen der
Unterklasse 40.20.3 der WZ 93 und damit kein Unternehmen des Produzierenden
Gewerbes i.S. von § 9 Abs. 3 StromStG, sondern betreibt den
Transport von Gasen in Rohrfernleitungen, der der Unterklasse 60.30.0 der
WZ 93 zuzuordnen ist. Die Gewährung einer Steuerbegünstigung
kommt daher nicht in Betracht.
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