Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 3, § 4, § 6
§ 3
§ 3 PGH-VO
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Urteil vom 7. Juli 2004 II
R 3/02
1.
Der durch die Umwandlung einer PGH in eine e.G. bewirkte Übergang eines
Grundstücks ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG
steuerbar.
2. Die
Erhebung der Grunderwerbsteuer ist jedoch sachlich unbillig, soweit der
Umwandlungsbeschluss nach § 3 Abs. 3 PGH-VO nach dem 22.
September 1990 erfolgt ist.
§ 4
§ 4 PGH-VO
-
Urteil vom 7. Juli 2004 II
R 3/02
1.
Der durch die Umwandlung einer PGH in eine e.G. bewirkte Übergang eines
Grundstücks ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG
steuerbar.
2. Die
Erhebung der Grunderwerbsteuer ist jedoch sachlich unbillig, soweit der
Umwandlungsbeschluss nach § 3 Abs. 3 PGH-VO nach dem 22.
September 1990 erfolgt ist.
§ 6
§ 6 Abs. 1 PGH-VO
-
Urteil vom 7. Juli 2004 II
R 3/02
1.
Der durch die Umwandlung einer PGH in eine e.G. bewirkte Übergang eines
Grundstücks ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG
steuerbar.
2. Die
Erhebung der Grunderwerbsteuer ist jedoch sachlich unbillig, soweit der
Umwandlungsbeschluss nach § 3 Abs. 3 PGH-VO nach dem 22.
September 1990 erfolgt ist.
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