Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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Art. 34
Art. 34
Art. 34 MRK
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Beschluss vom 11. Februar
2003 VII B 330/02, VII S 41/02
1.
Über ein rechtsmissbräuchliches und damit offensichtlich
unzulässiges Gesuch auf Ablehnung der Richter eines Senats kann, ohne dass
es einer dienstlichen Äußerung der betroffenen Richter bedarf,
zusammen mit der Sachentscheidung entschieden
werden.
2. Ein
Steuerberater, dessen Bestellung bestandskräftig widerrufen worden ist, ist
nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt und ist daher als
Prozessbevollmächtigter
zurückzuweisen.
3.
Ein Belastingadviseur bzw. Belastingconsulent, der in den Niederlanden bzw.
Belgien ein Büro hat, aber in Deutschland dauerhaft ansässig ist, ist
in Deutschland nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt und darf deshalb
nicht im finanzgerichtlichen Verfahren als Prozessbevollmächtigter
tätig werden.
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