Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 31, § 34, § 44
§ 31
§ 31 LwAnpG
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Urteil vom 21. Dezember
2005 I R 93/04
Wurden
Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) in eine Genossenschaft
umgewandelt und haben frühere LPG-Mitglieder im Jahr 1993 auf einen Teil
ihrer gegen die Genossenschaft gerichteten Auseinandersetzungsguthaben
(§ 44 LwAnpG) gegen Zahlung des Restbetrags verzichtet, so führt
der darin liegende Forderungserlass nicht zu einem steuerpflichtigen Gewinn der
Genossenschaft.
§ 34
§ 34 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG
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Urteil vom 21. Dezember
2005 I R 93/04
Wurden
Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) in eine Genossenschaft
umgewandelt und haben frühere LPG-Mitglieder im Jahr 1993 auf einen Teil
ihrer gegen die Genossenschaft gerichteten Auseinandersetzungsguthaben
(§ 44 LwAnpG) gegen Zahlung des Restbetrags verzichtet, so führt
der darin liegende Forderungserlass nicht zu einem steuerpflichtigen Gewinn der
Genossenschaft.
§ 44
§ 44 LwAnpG
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Urteil vom 21. Dezember
2005 I R 93/04
Wurden
Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) in eine Genossenschaft
umgewandelt und haben frühere LPG-Mitglieder im Jahr 1993 auf einen Teil
ihrer gegen die Genossenschaft gerichteten Auseinandersetzungsguthaben
(§ 44 LwAnpG) gegen Zahlung des Restbetrags verzichtet, so führt
der darin liegende Forderungserlass nicht zu einem steuerpflichtigen Gewinn der
Genossenschaft.
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