Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Nr. 100/12, Nr. C
Nr. 100/12
Nr. 100/12 vom 27. März 1997) Leitlinien für die Prüfung der einzelstaatlichen Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor (ABlEG
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Urteil vom 19. Oktober
2006 III R 51/04
1.
Eine Verkaufseinrichtung, die in einem fischverarbeitenden Betrieb sowohl dem
Verkauf im Betrieb verarbeiteter Produkte als auch nicht wesentlich
veränderter Handelsware an private Haushalte dient, ist
investitionszulagenbegünstigt, wenn der Einsatz für den Verkauf der
verarbeiteten Produkte
überwiegt.
2.
Von der Investitionszulage ausgeschlossener Einzelhandel im Fischerei- und
Aquakultursektor ist die Beschaffung von Gütern durch Marktteilnehmer und
deren Veräußerung ohne wesentliche Veränderung an private
Haushalte.
Nr. C
Nr. C Leitlinien für die Prüfung der einzelstaatlichen Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor (ABlEG
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Urteil vom 19. Oktober
2006 III R 51/04
1.
Eine Verkaufseinrichtung, die in einem fischverarbeitenden Betrieb sowohl dem
Verkauf im Betrieb verarbeiteter Produkte als auch nicht wesentlich
veränderter Handelsware an private Haushalte dient, ist
investitionszulagenbegünstigt, wenn der Einsatz für den Verkauf der
verarbeiteten Produkte
überwiegt.
2.
Von der Investitionszulage ausgeschlossener Einzelhandel im Fischerei- und
Aquakultursektor ist die Beschaffung von Gütern durch Marktteilnehmer und
deren Veräußerung ohne wesentliche Veränderung an private
Haushalte.
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