Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 1 LStDV
§ 1 Abs. 2 LStDV
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Urteil vom 20. November 2008 VI R 4/06
1. Ob die von einem Warenproduzenten im Rahmen
des Vertriebs in Warenhäusern beschäftigten Servicekräfte als
Arbeitnehmer anzusehen sind, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender
Merkmale nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen.
2. Die Nachforderung pauschaler Lohnsteuer beim
Arbeitgeber setzt voraus, dass der Arbeitgeber der Pauschalierung
zustimmt.
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Urteil vom 29. Mai 2008
VI R 11/07
1. Ob Telefoninterviewer als Arbeitnehmer
anzusehen sind, ist anhand einer Vielzahl in Betracht kommender Merkmale nach
dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen.
2. Ein bei Inanspruchnahme des Arbeitgebers als
Lohnsteuer-Haftungsschuldner beachtlicher entschuldbarer Rechtsirrtum des
Arbeitgebers liegt regelmäßig nicht vor, wenn dieser die
Möglichkeit der Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) hat, davon jedoch
keinen Gebrauch macht.
3. Auch bei Schätzung der Höhe der
Lohnsteuer-Haftungsschuld sind alle Umstände zu berücksichtigen, die
für die Schätzung von Bedeutung sind. Ein Verstoß gegen
§ 162 Abs. 1 Satz 2 AO kann nicht durch pauschale
Abschläge auf die Haftungsschuld geheilt werden.
§ 1 Abs. 2 Sätze 1, 2 LStDV
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