Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG
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Urteil vom 29. August 2007
IX R 58/06
1. Die nach Insolvenzeröffnung entstandene
Kraftfahrzeugsteuer ist auch dann Masseverbindlichkeit i.S. von § 55
Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn die Steuerpflicht noch andauert, obschon der
Insolvenzverwalter keine Kenntnis von der Existenz des Fahrzeugs hat
(Ergänzung zum BFH-Urteil vom 29. August 2007
IX R 4/07).
2. Auch wenn der Insolvenzverwalter die
Unzulänglichkeit der Masse nach § 210 InsO anzeigt, ist das FA
nicht daran gehindert, ihm gegenüber nach Insolvenzeröffnung
entstehende Kraftfahrzeugsteuer durch Steuerbescheid festzusetzen.
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Urteil vom 16. November 2004
VII R 62/03
1.
Die Kraftfahrzeugsteuerschuld ist im Falle der Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kraftfahrzeughalters
aufzuteilen auf die Tage vor und die Tage nach Eröffnung des
Verfahrens.
2.
Hinsichtlich für Tage nach Verfahrenseröffnung im Voraus entrichteter
Kraftfahrzeugsteuer entsteht im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung ein
Erstattungsanspruch, gegen den das FA mit Insolvenzforderungen aufrechnen
kann.
§ 5 Abs. 5 KraftStG
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Urteil vom 29. August 2007
IX R 4/07
Die nach Insolvenzeröffnung entstandene
Kraftfahrzeugsteuer ist auch dann Masseverbindlichkeit i.S. von § 55
Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn sich das Kraftfahrzeug nicht mehr im Besitz
des Schuldners befindet, die Steuerpflicht aber noch andauert (Bestätigung
des BFH-Urteils vom 18. Dezember 1953 II 190/52 U, BFHE 58, 358,
BStBl III 1954, 49).
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